| FAQ |
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Können wir für Spenden eine Spendenbescheinigung bekommen? Nein. Fanräume e.V. wird gemeinnützig, die AFM und der Verein Jugend und Sport e.V. (Träger des Fanladens) sind es bereits. Das Projekt Fanräume ist es jedoch nicht. So etwas ist für das Finanzamt eine profane "Begegnungsstätte" und damit erst einmal nicht gemeinnützig und Spendenbescheinigungsfähig. Wer unbedingt eine Spendenbescheinigung benötigt, sollte überlegen, ob er den drei beteiligten Vereinen für ihre gemeinnützigen Zwecke spenden möchte. Achtung: Das Geld kommt dann aber nicht dem Projekt Fanräume zugute! Die AFM ist dabei! Die Abteilungsversammlung der AFM hat am 27.09.2008 der Beteiligung an Fanräume einstimmig (bei zwei Enthaltungen) zugestimmt. Die AFM ist an Fanräume beteiligt, Näheres regelt ein Vorvertrag zwischen Fanräume e.V. und der AFM. Die AFM stellt in den nächsten vier Jahren jeweils 25.000 Euro für das Projekt in ihrem Etat zurück und wird 100.000 Euro als Vorabmiete für ihre Räumlichkeiten zahlen. So sieht es der Beschluss vor. Genauer Wortlaut des Beschlusses: 1. Die Pläne des Vereins Fanräume e.V. zur Errichtung und zum Betrieb von Räumlichkeiten im Bereich der neu zu bauenden Gegengeradentribüne einschließlich einer teilweisen Vermietung von Büro- und anderen Funktionsräumen an die AFM finden die Zustimmung der Versammlung.2. Die Abteilungsleitung der AFM wird aufgefordert, dieses Projekt zu unterstützen und bis zum Jahr 2012 durch etatmäßige Rückstellungen eine Mietvorauszahlung von 100.000 Euro anzusparen. Das Nähere regelt ein schriftlicher Vorvertrag nach Maßgabe dieses Beschlusses. 3. Die Mietvorauszahlung an Fanräume e.V. wird vorbehaltlich eines schriftlichen Mietvertrages, welcher vor Ablauf von 20 Jahren nicht kündbar ist, bei Baubeginn zur Zahlung fällig. Als Baubeginn gilt der Beginn der Erdaushubarbeiten für die Fundamente der Tribüne. 4. Die Rücklage ist auf einem Festgeldkonto der AFM oder in einer anderen mündelsicheren Form anzulegen. Bis zur Fälligkeit steht die gebildete Rücklage unter der alleinigen Verfügungsmacht der AFM-Abteilungsleitung. Die Zinserträge dienen in vollem Umfang den in der Abteilungsordnung festgelegten Zwecken und erhöhen nicht die Mietvorauszahlung. Hätte nicht der FC St. Pauli zahlen müssen? Nein. Die Schaffung eines solchen Raumes in dieser Größe ist für einen Profiverein weder vorgeschrieben noch aus dem laufenden Etat zu finanzieren. Welche vertragliche Grundlage hat das Projekt? Fanräume e.V. und der FC St. Pauli haben einen Vorvertrag, der die Beziehungen zueinander regelt. Die Parteien haben über die Details Stillschweigen vereinbart. Fanräume e.V. wird die Räumlichkeiten für 20 Jahre pachten und dann an den Fanladen (Verein Jugend und Sport e.V.) und die AFM untervermieten. Sowohl mit der AFM als auch mit dem Verein Jugend und Sport e.V. sind Eckpunkte vereinbart worden. Warum ist auf der Internetseite nur die männliche Schreibweise verwendet worden? Liebe Nutzerinnen und Nutzer, auch wir sehen dieses Problem der deutschen Sprache. Wir haben uns aber für die bessere Lesbarkeit und gegen die perfekte politische Correctness entschieden. Die weibliche Form ist immer gleichberechtigt mitzulesen. |


